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Die Kontrolle von Public Private Partnerships im Beschaffungswesen im Rahmen des europäischen Beihilfen- und Vergaberechts
Bei der öffentlichen Beschaffung ist Public Private Partnership (PPP) eine neue Handlungsform, bei der öffentliche und private Sektoren eine Partnerschaft zur Durchführung der öffentlichen Aufgaben zusammen eingehen. Unter Berücksichtigung des öffentlich-rechtlichen Charakters der PPP ist eine Kontrolle von durch eine solche Partnerschaft gestalteten Verträge im Hinblick auf das öffentliche Recht erforderlich. Nicht zuletzt ist das europäische Beihilfen- und Vergaberecht von ...

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